Urlaub oder Krankheit (siehe auch Arbeitsvertrag)
Bitte melden Sie uns Ihren geplanten Urlaub unbedingt mindestens 4 Wochen vor dessen Antritt an, damit wir ebenfalls entsprechend planen können, sofern Sie keine Vertretung während dieser Zeit haben. Bitte melden Sie uns Ihren Urlaub auch an, wenn Sie eine Vertretung haben und teilen Sie uns bitte den Namen, die Adresse und Telefonnummer der Vertretung mit. Am besten informieren Sie uns schriftlich darüber, um Missverständnisse zu vermeiden.
Auch im Krankheitsfall bitten wir Sie dringend um eine entsprechende Information. Gleichzeitig bitten wir Sie ebenfalls dringend darum, sich z.B. auf keinen Fall erst freitags ab 15:00 Uhr abzumelden (siehe auch Arbeitsvertrag).
Zuletzt aktualisiert am 19.04.11 von Kim Wormer.