Verteilerlohn (siehe auch Arbeitsvertrag)
Sofern uns Ihre gültige Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr vorliegt, erhalten Sie Ihren Lohnscheck von uns wie folgt:
Innerhalb der ersten Woche bzw. bis spätestens zum 15. des neuen Monats.
Zuletzt aktualisiert am 04.07.11 von Kim Wormer.