Werbeverbote (siehe hierzu unbedingt Arbeitsvertrag + Infoblatt, das bei Ihrer ersten Verteilung angehängt war)
Werbeverbote müssen von Ihnen in Ihrem Verteilgebiet unbedingt beachtet werden, sofern Sie von uns zuvor (schriftlich!) keine anderen Anweisungen erhalten. Ansonsten kann dies für Sie rechtliche Folgen haben. Sofern Ihnen jemand bei Ihrer Zustelltätigkeit behilflich ist, müssen Sie diesen Personen dringend die Einhaltung von Werbeverboten mitteilen.
Sofern Sie von uns nichts anderes mitgeteilt bekommen, gilt: Im Zweifelsfall, ob ein Werbeverbot besteht oder nicht, auf Nummer sicher gehen und den Briefkasten nicht mit dem Verteilgut bestücken.
Zuletzt aktualisiert am 19.04.11 von Kim Wormer.